Sanitätsdienst notwendig

Mit der neuen Gesundheitsreform und deren Umsetzung im Jahr 2005 ist der Sanitätsdienst bei Anlässen verschärft worden. Dies bedeutet, dass bei Anlässen ab 200 Teilnehmern der Sanitätsdienst mit einem Konzept gesichert und von ausgebildetem Personal gewährleistet werden muss. Ansonsten erhalten Sie keine Bewilligung  zur Durchführung.

Der Samariterverein Küssnacht stellt sein Fachwissen und seine Erfahrung für solche Anlässe gerne zur Verfügung. Mit seinen gut ausgebildeten Mitgliedern ist er in der Lage, die nötige Unterstützung für das gute Gelingen Ihres Anlasses sicher zu stellen.

Nähere Informationen über Organisation, Anmeldung und Kosten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wollen Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen, so melden Sie sich schriftlich mit dem Antrag für Sanitätsdienst.Haben Sie spezielle Fragen, so gibt Ihnen Mona Huser für unser Team Sanitätsdienst gerne Auskunft.

Anmeldeformular